Rechtsprechung
   VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20   

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VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20 (https://dejure.org/2021,35671)
VK Berlin, Entscheidung vom 30.04.2021 - VK-B2-64/20 (https://dejure.org/2021,35671)
VK Berlin, Entscheidung vom 30. April 2021 - VK-B2-64/20 (https://dejure.org/2021,35671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Eignungskriterien aufgestellt: Kein Ausschluss wegen fehlender Eignung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umdeutung von unwirksamen Eignungskriterien in wirksame Ausführungsbedingungen möglich?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20
    Bei der Abgrenzung von Ausführungsbedingungen zu Eignungskriterien ist im Ausgangspunkt darauf abzustellen, ob sich das Kriterium auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen oder auf generelle Fähigkeiten und Fertigkeiten des Unternehmens (Opitz, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 3. Auflage 2017, § 122 GWB, Rn. 54; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15. Juli 2015 - Verg 11/15NZBau 2016, 55, 58).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Ortenau-Klinikum

    Auszug aus VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20
    Dem kann entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nicht der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2020 - XIII ZR 21/19 (NZBau 2021, 57) entgegengehalten werden.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04

    Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

    Auszug aus VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20
    Bei linearer Interpolation (vgl. etwa OLG München, Beschluss v. 15. Oktober 2012 - Verg 18/12IBRRS 2012, 3900; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20. April 2004 - Verg 9/04, VPRRS 2013, 0551; Krohn, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB, Rn. 14) dieses von der Gebührentabelle nicht ausgewiesenen Zwischenwertes ergibt sich eine Gebühr in Höhe von ... EUR.
  • OLG München, 15.10.2012 - Verg 18/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessenfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20
    Bei linearer Interpolation (vgl. etwa OLG München, Beschluss v. 15. Oktober 2012 - Verg 18/12IBRRS 2012, 3900; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20. April 2004 - Verg 9/04, VPRRS 2013, 0551; Krohn, in: Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB, Rn. 14) dieses von der Gebührentabelle nicht ausgewiesenen Zwischenwertes ergibt sich eine Gebühr in Höhe von ... EUR.
  • KG, 26.09.2014 - Verg 5/14

    Vergabeverfahren: Fehlende Gesetzestreue bei Nichteinhaltung allgemeinverbindlich

    Auszug aus VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20
    Als Ausfluss des in § 97 Abs. 1 S. 1 GWB niedergelegten Transparenzgebots dürfen Angaben zu Ausführungsbedingungen nicht unvollständig oder anderweitig irreführend sein (vgl. KG, Beschluss vom 26. September 2014 - Verg 5/14NZBau 2015, 185, 186; Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 128 GWB, Rn. 32).
  • VK Berlin, 26.08.2014 - VK-B1-10/14

    Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

    Auszug aus VK Berlin, 30.04.2021 - VK-B2-64/20
    Entscheidend ist dabei, ob die Antragstellerin unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK B 1-10/14 m.w.N.).
  • VK Berlin, 25.06.2021 - VK-B2-7/21

    Nur das nachverhandelte Angebot wird ausgeschlossen!

    Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 hat der Antragsgegner der Antragstellerin in einem parallel laufenden Vergabeverfahren, das Gegenstand des Beschlusses der Kammer vom 30. April 2021 - VK B 2-64/20 gewesen ist, mitgeteilt, das dortige Verfahren auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung zurückzuversetzen.

    Denn der Antragsgegner habe eine Efb-Zertifizierung, wie der Antragstellerin aus dem Nachprüfungsverfahren VK - B 2 - 64/20 bekannt sei, nicht wirksam gefordert.

  • VK Berlin, 25.06.2021 - B 2-07/21
    Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 hat der Antragsgegner der Antragstellerin in einem parallel laufenden Vergabeverfahren, das Gegenstand des Beschlusses der Kammer vom 30. April 2021 - VK - B 2 - 64/20 gewesen ist, mitgeteilt, das dortige Verfahren auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung zurückzuversetzen.

    Denn der Antragsgegner habe eine Efb-Zertifizierung, wie der Antragstellerin aus dem Nachprüfungsverfahren VK - B 2 - 64/20 bekannt sei, nicht wirksam gefordert.

  • VK Berlin, 30.04.2021 - B 2-64/20
    VK - B 2 - 64/20.
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